PVF 24 Hannoversche Leben
   Startseite  I    Versicherungen I    Finanzen  I   Immobilien I   Über PVF 24  I      Expertensuche I    Schadenmeldung zu Ihren Favoriten hinzufügen  
I














Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung
Achtung: Extrem wichtige Versicherung!

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie, für den Fall ab, dass Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Da heutzutage jeden 4. Arbeitnehmer die Berufsunfähigkeit trifft, ist es umso wichtiger sich frühzeitig mit einer günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.


Versicherungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung


Eine Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn es ärztlich bestätigt ist, dass man eine durch Unfall, Krankheit oder Invalidität in der Berufsausübung dauerhaft beeinträchtigt ist.
Dabei ist die Ausführung des ausgeübten Berufes nicht mehr möglich. Dennoch ist die Berufsunfähigkeit nicht gleich zu setzen mit einer Erwerbsunfähigkeit, denn für die Berufsunfähigkeit gelten enger gesteckte Kriterien. Eine Erwerbsunfähigkeit setzt voraus, dass man überhaupt nicht mehr arbeitsfähig ist, wohingegen die Berufsunfähigkeit aussagt, dass man seinem erlernten beziehungsweise bis dato ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann.

Der Versicherungsfall
einer Berufsunfähigkeitsversicherung tritt im Normalfall bei einer Einschränkung beziehungsweise Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent ein. Ist man privat gegen die Berufsunfähigkeit versichert, ist in dieser Versicherung auch die Erwerbsunfähigkeit zeitgleich mit abgesichert.
Im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist berufsunfähig, wer infolge von Krankheit, einer Körperverletzung oder Kräftezerfalls außer Stande ist, seinen Beruf weiter auszuüben. Dazu zählt auch, je nach Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertrag, die Ausübung eines branchenfremden Berufs, der mit Ausbildung und Erfahrung des Versicherten vereinbar wäre. All dies muss ärztlich belegbar sein.

Um den Grad der Berufsunfähigkeit zu bestimmen, werden von der Versicherungsgesellschaft alle ärztlichen Unterlagen eingeholt. Dazu muss der Versicherte ein Arbeitsplatzprofil einreichen und dazu preisgeben, in welchen beruflichen Hauptaufgaben er eingeschränkt ist - auch welche Nebentätigkeiten ebenfalls nicht mehr ausgeführt oder nur schwer ausgeführt werden können.

Aufgrund dessen, und in Einzelfällen unter Einbezug fachkundiger und auch medizinischer Beratung, legen die Versicherungsgesellschaften dann den Grad der Berufsunfähigkeit fest.

Um die Berufsunfähigkeit als solche zu bezeichnen, muss der Zustand, dass der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, mindestens voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen bestehen. Kann ein Arzt diese voraussichtliche Prognose nicht stellen, genügt es, wenn tatsächlich und nachweislich mindestens 6 Monate eine Berufsunfähigkeit bestanden hat, um die Berufsunfähigkeit als solche festzustellen und festzulegen.

Befindet man sich in einem Feststellungsverfahren zur Berufsunfähigkeit, kann man bei der Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf Stundung der Beiträge stellen. Wird allerdings keine Berufsunfähigkeit festgestellt, müssen die Prämienzahlungen wieder aufgenommen und die gestundeten Prämien nachgezahlt werden.


Vergleichen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich!




  Service

    

     
Sie haben Fragen oder
       wünschen eine
       Beratung?

      
     Rufen Sie uns an:
       
       Hauptverwaltung  
       (05225)  8750-16
     

  Kundenlogin
  

  Partner Login
   Kontakt






Santander BestCredit



Hannoversche Leben
footer_1
Servive Qualität


 KFZ Versicherung   Stromvergleich    Maklervisitenkarte   Gasvergleich   Kreditvergleich   Girokontovergleich   Private Krankenversicherung   Autoversicherung    Versicherungsvergleich 
  Finanz-Liga Mitglied bei Finanz-Liga
Weitere Versicherungsvergleiche:  GutGuenstigVersichert.de

Servive Qualität
Makler Extranet       Aktuelles           Karriere           Kontakt           AGB           Impressum
© Copyright 2008 - 2010  PVF Finanzdienstleistungen GmbH. Es gelten unsere  AGB. | GGF: Klaus Recker & Stephan Kersten | Poststr. 21 | 32139 Spenge | Tel.: 05225 8750-16
Webdesign u. Realisierung Peter Brömmelmeier | Lange Str.44 | 32139 Spenge | Tel.: 05225 8749972