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Privathaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung günstig absichern!

Eine Haftpflichtversicherung sichert grundsätzlich den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Wenn der Versicherte zu Schadensersatzansprüchen verpflichtet ist, dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Bei unbegründeten Ansprüchen finanziert die Haftpflichtversicherung dann außerdem deren Abwehr. Für den privaten Haushalt ist eine Privathaftpflichtversicherung auf jeden Fall empfehlenswert, da ansonsten eventuelle Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, und zwar in voller Höhe.


Ausfalldeckung bei privater Haftpflichtversicherung einschließen?

Viele verschiedene Ratgeber empfehlen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Oft bezeichnet man die Haftpflichtversicherung als die wichtigste Versicherung, die man haben kann, um existenzielle Risiken abzusichern. Fügt man einem Dritten schuldhaft einen Schaden zu, ist man dazu verpflichtet eine Schadenersatzleistung zu erbringen. Dies ist im Gesetz festgelegt. Meist ist die Ersatzleistung ein gleichwertiger Geldbetrag oder die Erstattung beziehungsweise Reparatur der beschädigten Sache.

Es kommt allerdings vor, dass Menschen die private Haftpflichtversicherung gar nicht besitzen. Besteht bei diesen Menschen dann auch noch ein finanzieller Engpass, bleibt der Geschädigte auf den entstandenen Schaden sitzen und muss die Kosten für die Reparatur oder ähnliches aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Für einen solchen Fall kann man in der Haftpflichtversicherung eine sogenannte Forderungsausfalldeckung mit einschließen. Durch die Forderungsausfalldeckung erstattet das Versicherungsunternehmen den entstandenen Schaden, der durch eine dritte Person dem Versicherten zugefügt wurde. Man bleibt also nicht mehr auf den Kosten sitzen.

Nachdem die Versicherung den Schaden bezahlt hat, wird sie im Regelfall Regress bei denjenigen nehmen, der den Schaden verursacht hat. Dadurch wird man selber als Versicherungsnehmer nicht mit möglichen Gerichtsverfahren belastet. Der Schadenfall ist somit für die Versicherten schnell erledigt. Bei einem besonders kleinen Schadensbetrag verzichtet die Versicherungsgesellschaft in der Regel jedoch auf Zwangsvollstreckungen  oder ähnlichen gerichtlichen Verfahren, da sich hierbei die Kosten wesentlich erhöhen würden.

Ob man eine Ausfalldeckung bei seiner privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen hat, kann man einfach bei seinem Versicherungsunternehmen herausfinden. Meist reicht hierfür ein kurzer Anruf mit der Nennung des Tarifs aus. Wenn man sich für eine neue Versicherung interessiert, kann man bei den Leistungswünschen angeben, dass man eine Ausfalldeckung in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen haben möchte. Dann werden am Ende nur solche Tarife angezeigt, die diese Leistung auch mit eingeschlossen haben.

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