Private
Krankenversicherung Wer
kann sich privat krankenversichern?
Alle *Angestellten, Selbständige, Beamte, Studenten und Freiberufler.
Für die
Krankenversicherungs-Pflichtgrenze in West- und Ostdeutschland erfolgt
eine
Rechtsangleichung. Die Einkommensgrenze beträgt für *Angestellte
ab 2009:
Monatliches Bruttoeinkommen 4.050 Euro oder jährlich 48.600 Euro.
Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld
können dem
Jahresein-
kommen
zugerechnet werden. Für die anderen aufgeführten Berufsgruppen gibt es
keine Einkommensgrenzen. Singles und doppelverdienende Paare ohne
Kinderwunsch
fahren mit der privaten Krankenversicherung i. d. R. besser. Die Wahl
der
privaten Krankenversicherung will gut überlegt sein, weil sie meist
eine
Entscheidung für's Leben ist. Der ausschließliche Blick auf den Preis
ist
fatal, zu sehr variieren die Leistungsinhalte zwischen den angebotenen
Konzepten. Meist ist man mit Gesellschaften gut beraten, die über einen
langen
Zeitraum in der Vergangenheit mit moderaten Preissteigerungen aufwarten
konnten
und bei denen der Deckungsumfang weit reichend ist. Bei diesen
Gesellschaften
sollte damit zu rechnen sein, dass die Prämien auch im Alter bezahlbar
bleiben.
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